Action and Dive
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Genaue Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Kunden,
die folgenden Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und
sowohl der Firma Action & Dive Training Center
also auch der Firma Action & Dive Travel Center
und werden im Nachfolgenden nur Action & Dive genannt.
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, sowohl Reisen als auch Kurse.
Grundlage des Angebotes sind die jeweiligen Reise und Kursausschreibungen des jeweiligen Veranstalters sowie die ergänzenden Informationen des jeweiligen Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.
A.) Reisen
1. Abschluss des Reisevertrages
Eine Reiseanmeldung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann per Email, Fax oder Brief mit Unterschrift erfolgen und wird durch Rücksendung an Action & Dive verbindlich. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung / Rechnung beim Anmelder / Kunden zustande. Ein Abschluss der Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer für deren Vertragspflicht der Anmeldende einsteht.
1.2. Vermittlung eines Reisevertrages
Bei Reisen über einen anderen Veranstalter tritt Action & Dive als Vermittler von Beförderungs-, Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen "Reisen" genannt)) auf. Diese Reisen sind in der Anmeldung unter dem Punkt "Veranstalter" mit dem Namen des Veranstalters gekennzeichnet. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter (z.B. Agentur, Fluggesellschaft oder Hotelbetreiber ) zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für die vermittelten Reisen. Auf evtl. abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Anbieter wird gesondert verwiesen. 1.3. Einzelplatzbuchungen
Falls nicht anders ausgewiesen, gelten Reisepreise für Doppelzimmerbelegung. Falls vorhanden, können Einzelzimmer gegen Aufpreis angefragt werden. Bei Einzelbuchungen werden wir versuchen eine passende Doppelzimmerbelegung zu finden, dies kann aber nicht garantiert werden. Falls keine geeignete Doppelzimmerbelegung möglich ist, werden bei Einzelbuchungen automatisch Einzelzimmerzuschläge fällig.
2. Zahlungen
Mit Zustandekommen des Reisevertrages werden Zahlungen wie folgt fällig: Bei Anmeldungen ab 28 Tage vor Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis fällig.
Bei Anmeldungen, die früher als 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen, wird ein Anzahlungsbetrag von 20 % sofort fällig, die Restzahlung hat dann ohne weitere Aufforderung 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen.
Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten kann es abweichende Zahlungs- Stornierungen und Umbuchungsmodalitäten geben.
Bei ausgewählten Spezialreisen können Anzahlungen bis zu 50% des Reisepreises fällig werden.
Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung / Rechnung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, zusätzlich anfallenden Kommunikationskosten sowie Versandkosten einer Eilzustellung an den Kunden weiter zu belasten.
Zahlungsmodalitäten:
Gebuchte Reisen können bei Action & Dive per Überweisung, EC-Karte oder in Bar bezahl werden.
Bei Kreditkartenzahlung müssen wir ein Disagio in Höhe von 3-4% (Master oder Visa) der Rechnungssumme erheben. Bei Reisen die über eine andere Agentur durch Action & Dive vermittelt werden übernimmt Action & Dive das Inkasso.
2.1 Im Falle der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich Action & Dive nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach § 3 zu verlangen.
3. Rücktritt durch den Kunden , Umbuchungen , Ersatzpersonen
3.1. Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er diese Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
* Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% oder mindestens 150,- pro Person .
Stornobedingungen für Reisen (ohne Flug) und Sportprogramme
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 25 % oder mindestens 150,- pro Person
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % pro Person
Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % pro Person
Ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 % pro Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % pro Person
Am Tag des Reiseantritts oder Nichterscheinen 100 % pro Person
Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit
Stornobedingungen Reisen mit Flug* und Sportprogramme
Bis 30. Tage vor Reiseantritt 25 % oder mindestens 150,- pro Person
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % pro Person
Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % pro Person
Ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 % pro Person
Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % pro Person
Am Tag des Reiseantritts oder Nichterscheinen 100 % pro Person
Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit
*Besondere Stornobedingungen Flüge :
*Flüge zu Tagesaktuellen Preisen z.B. Basistarif bei Condor oder Air Berlin und Anderen, nach Festbuchung 100 % des Reisepreises.
Besondere Stornobedingungen Tauchsafaris
* Bis 90. Tage vor Reiseantritt 25% oder mindestens 150,- p. Pers.
* Ab 90. - bis 50.Tag vor Reiseantritt 50% p. Pers.
* Ab 49. - bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% p. Pers. * Ab 19. - Anreisetag 100% p. Pers.
Bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit
3.2. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisesantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 €. pro Person. Bei Änderung der Saisonzeiten wird der Reisepreis dem neuen Reisetermin angeglichen.
3.3. Ersatzpersonen
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 Euro. So weit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen bei Flugbuchungen) werden diese weiter belastet.
3.4. Zusatz bei Storno und Umbuchungen
Dem Reisenden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Je nach Buchung von zusätzlichen Leistungen anderer Leistungsträger ( z. B. Fluggesellschaften ) gelten die spezifischen Storno- und Umbuchungsbedingungen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer Reiseleistungen die Ihm ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Preiserhöhungen, Leistungsänderungen und Mindestteilnehmerzahl
5.1 Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind, und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Der Reisepreis kann nur erhöht werden, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.
Der Kunde wird bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informiert. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich unzulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %, oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei.
Der Kunde kann Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot vom Reiseveranstalter verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Reiseveranstalter erfordern würde.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Die vorgenannten Rechte müssen unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend gemacht werden.
5.2. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt, Info und Preisliste enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die Benutzung von Bootseinrichtungen und der Sportangebote, soweit im Katalog nichts anderes vermerkt, sind grundsätzlich im Reisepreis nicht eingeschlossen. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche, usw.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Action & Dive.
5.3 Mindestteilnehmerzahl
Ein zulässiger Absagegrund liegt insbesondere dann vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Reise nicht erreicht wird. In diesem Fall kann Action & Dive bis zum 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.
6. Flugleistungen, Flugzeiten
6.1. Flugleistungen Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des Veranstalters gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
6.2. Flugzeiten
Soweit Action & Dive vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerung haftet Action & Dive nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Action & Dive zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
7. Gewährleistungen, Abhilfe
7.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungsplicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind besonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Die Reiseleitung bzw. örtlichen Vertreter sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit Action & Dive in Verbindung.
Bürozeiten:
Mo – Fr von 15:00 - 18:00 Uhr
Hotline 0172 8136070
Action & Dive tritt als Vermittler zwischen den Reisenden und etwaigen Veranstaltern auf.
7.2. Beeinträchtigung der Kreuzfahrtleistungen:
Witterungsbedingt und bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, oder wegen technischer Probleme behält sich der Reiseveranstalter eine Routenänderung, oder ein gleichwertiges Ausweichangebot vor. 7.3. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter!
Bei Anmeldung unterhalb der Mindestteilnehmerzahl (variiert von Veranstalter zu Veranstalter) kann aus Kostengründen keine Kreuzfahrt durchgeführt werden. Alle anderen Leistungen bleiben grundsätzlich erhalten, bzw. werden der Teilnehmerzahl angepasst. Sollte die Kreuzfahrt aus technischen oder unvorhergesehenen Gründen nicht stattfinden können, werden die geleisteten Reisekosten von dem Veranstalter ersetzt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7.4 Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Resevertrages weid auf die Gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651j BGB“
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert , gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften nach des §651e Abs.3 , Satze 1 und 2 Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7.5. Abhilfe bei Reisemängeln
Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so muss sich unverzüglich an die Reiseleitung gewendet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies für den Kunden zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, muss binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend gemacht werden. Sollte vor Ort der Entschluss gefasst werden, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so muss in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst der Mangel angezeigt zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist gesetzt werden, damit keine weiteren Ansprüche verloren gehen. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7.6 Ausschluss von Ansprüchen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb von 4 Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der nachfolgend angegebener Anschrift geltend machen.
Nach dieser Frist, können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 7.7 wenn Gewährleistungsrechte aus dem §651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Wegen Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
7.7 Reisegepäck
Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters zu melden.
7.8 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb von 6 Tagen vor Reiseantritt zugegangen sein sollten. Bei Gruppenreisen behalten wir uns das Recht vor die Reiseunterlagen nur dem durchführendem Reiseleiter zu übergeben.
8. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktsicherer Haftung bleiben unberührt.
8.1. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen - und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet sind.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Action & Dive bedingt sind. Action & Dive steht dafür ein, den Reisenden über diese Bedingungen die ihr bekannt sind, oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Außerdem ist der Reisende selbst verantwortlich über ein Reisedokument zu verfügen welches eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten aufweist (Stichtag ist Ende der Reise). Wenn der Reisende Action & Dive beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet Action & Dive nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass Action & Dive die Verzögerung zu vertreten hat.
10. Tauchen
Jeder Taucher muss im Besitz einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung sein. Wir weisen darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen Tauchgänge unterhalb der 40 m nicht zulässig sind. Alle Gäste, die bei Action & Dive Tauchpakete buchen, verpflichten sich grundsätzlich, die weltweit geltenden Tauchsicherheitsregeln einzuhalten. Bei Verstoß muss mit entschädigungslosem Ausschluss vom Tauchprogramm gerechnet werden. Tritt bei Nichtbeachtung dieser Regeln ein Schadensfall ein, so haftet der Taucher für dadurch entstandenen Schäden und Aufwendungen in vollem Umfang.
11. Versicherung
Der Abschluss von Reiseversicherungen wird dringend empfohlen. Versicherungen jeglicher Art sind Sache des Kunden und in keinem Programm (egal ob Kurs oder Reise) enthalten.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam, bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
B) Tauchreisen und Tauchkurse
12. Gesundheit, Sport- und Tauchkurse
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass von ärztlichen Seiten keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und/ oder gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reise-/Kurs-Beginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und Programme ist den Tauchlehrern und Betreuern folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
13. Anmeldung Tauchkurse
13.1. Mit der Anmeldung bietet der Kursteilnehmer der Firma Action & Dive, Frankenstr. 187, 90461 Nürnberg nachfolgend Kursveranstalter (KV) genannt, den Abschluss eines Kursvertrages auf Grundlage der Kursausschreibung an. Der Abschluss des Kursvertrages erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer für deren Vertragspflicht der Anmeldende einsteht.
13.2. Der Kursvertrag wird für den KV verbindlich wenn er die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt. Weicht der Inhalt der Kursbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des KV vor an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kursteilnehmer nicht innerhalb der Bindungsfrist dem KV absagt.
13.3. Mit dem Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von € 30,- pro Person zu bezahlen. Bei Kursen die den Anfängerkurs OWD folgen oder gesondert ausgearbeiteten Kursen (Crashkurs etc.) kann die Anzahlung schwanken. Die Anzahlung wird auf den Kurspreis angerechnet. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu zahlen. Die Kursunterlagen werden bei einer gesondert eingeladenen Kursbesprechung vor Kursantritt, nach Zahlung des vollständigen Kurspreises, ausgehändigt. Die Anzahlung wird im Falle eines Rücktrittes durch den Kunden für Unkosten des KV´s einbehalten. (siehe Rücktritt)
13.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Abbildungen und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Kursbestätigung.
13.5. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Kursbedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Kursprospekt oder den Kursbedingungen abweichenden Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen. Hallenbadprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
13.6. Die in Prospekten enthaltenen Angaben sind für den KV bindend. Der KV behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären über die der Kursteilnehmer selbstverständlich vor Buchung informiert wird.
13.7. Soweit ein Kurs in diesen Prospekten nicht anders beschrieben ist, sind folgende Leistungen inklusive: theoretische Ausbildung, praktische Ausbildung.
14. Leistungen und Preisänderungen/Mindestteilnehmerzahl
KV ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Kursvertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern, sowie einen Kurs aus rechtlich zulässigen Gründen abzusagen.
14.1. Die im Prospekt, Info und Preisliste enthaltenen Angaben sind für den Kursveranstalter bindend. Der KV behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kursteilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
14.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Kursleistungen vor dem vereinbarten Inhalt des Kursvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Kursveranstalter, also KV, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beinträchtigen können.
14.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
14.4. KV ist verpflichtet, die Kunden über erhebliche Änderungen einer wesentlichen Kursleistung zu unterrichten oder eine zulässige Absage der Reise unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
14.5. Ein zulässiger Absagegrund liegt insbesondere dann vor, wenn die im Prospekt und in der Preisliste ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann KV bis zum 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn die Kursleistung ändern oder den Kurs absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und der Kurs deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn zuzugehen.
14.6. KV ist berechtigt, den Kurspreis in den gesetzlich zulässigen Fällen zu erhöhen. KV kann den Kurspreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.
14.7. KV ist verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Kurstermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich unzulässig.
14.8. Im Falle einer Erhöhung des Kurspreises um mehr als 5 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Kursleistung oder bei einer zulässigen Absage des Kurses durch KV kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten, bzw. die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Kurs aus dem Gesamtangebot KV verlangen, sofern dies nicht für KV einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, ein solcher Kurs aus dem Angebot von KV anzubieten. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einem Ersatzkurs unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung KV gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage des Kurses durch KV.
15. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Kursrücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KV. Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
15.1. Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so kann KV Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird KV gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Kursleistungen berücksichtigen.
15.2. KV ist berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten berechnen sich pro Kursteilnehmer aus:
• Hallenbadeintritten
• Tauchlehreraufwendungen
• Evtl. Reisekosten bzw. Kosten der Tauchgänge vor Ort, gesondert bestelltes Schulungsmaterial
• Verwaltungsaufwand
Die pauschalisierten Rücktrittskosten orientieren sind an Punkt 3.1 Reisen und Sportprogramme.
15.3. Ein Rücktritt des Kursteilnehmers aus gesundheitlichen Gründen ist mit einem ärztlichen Attest vor Kursbeginn schriftlich zu belegen. In diesem Fall kann der Kurs kostenfrei auf einen unbefristeten Zeitpunkt der vollkommenen Genesung des Kursteilnehmers verschoben werden.
15.4. Bis zum Kursbeginn kann der Kursteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt. Der KV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Kurserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kursteilnehmer dem KV als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
16. Haftung
16.1. Die durch den KV beauftragten Tauchlehrer und der KV selbst sind verpflichtet sich an die Richtlinien des Tauchverbandes (PADI) zu halten. Für Fehlverhalten der durch den KV beauftragten Tauchlehrer kann der KV nicht zur Verantwortung gezogen werden. Durch das einhalten der „General Standards“ ist gewährleistet, dass sich der Tauchlehrer ausschließlich erprobter Praxen bedient. Grobe Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden und kann gesetzlich geahndet werden.
16.2. Der Kursteilnehmer muss mit den Standardverfahren für sicheres Tauchen einverstanden sein und muss vor Kursbeginn schriftlich bestätigen, dass er sich an die erlernten Standards hält. Ein Verstoß gegen diese Standards im Falle eines Vorkommnisses oder Unfalls sowie die daraus resultierenden Folgen sind somit Selbstverschuldung. Diese Einverständniserklärung gilt nicht nur während der Ausbildung sondern bezieht sich auch auf die folgenden selbständigen Tauchaktivitäten des Kursteilnehmers.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages/ Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages/ Kursvertrages zur Folge.
18. Allgemeines
18.1. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
18.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
18.3. Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter oder Kursveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18.4. Tritt Action & Dive nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen/ Kursbedingungen des vermittelten Veranstalters.

19. Gerichtsstand
Der Reisende/ Kursteilnehmer kann den Reiseveranstalter/ Kursveranstalter ausschließlich an dessen Firmensitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalter/ Kursveranstalter gegen den Reisenden/ Kursteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden/ Kursteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters/ Kursveranstalter maßgebend.
Action & Dive Training Center /
Action & Dive Travel Center
Frankenstr. 187
90461 Nürnberg
Kontakt

Action & Dive
Frankenstr. 187
D-90461 Nürnberg

Tel.: 0911 447070
Fax: 0911 447071
Mobile Hotline: 0172 8136070

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Mo.-Fr. 15.00 - 18.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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